Re: Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein (Nordrhein-Westfalen)
Name:
Margret Peulen
Hallo Herr Reichling,
wenn alle Gegegenheiten dem nrw-AWbG entsprechen: Kann der Arbeitgeber (offentlicher) in einem solchen Fall entsprechend Bildungurlaub bzw. Sonderurlaub gewähren ?