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Re: Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein (Nordrhein-Westfalen)

Name:Margret Peulen

Hallo Herr Reichling,

wenn alle Gegegenheiten dem nrw-AWbG entsprechen: Kann der Arbeitgeber (offentlicher) in einem solchen Fall entsprechend Bildungurlaub bzw. Sonderurlaub gewähren ?

Viele Grüße,
Margret Peulen


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