Neuer Beitrag
Re: BU bei Weiterbildungskolleg bzw. Abendgymnasium (Nordrhein-Westfalen)

Name:NN

Das Gesetz gibt dazu nicht wirklich etwas her - allerdings ist Bildungsurlaub auf Weiterbildung beschränkt, das Nachholen eines Schulabschlusses zählt nicht wirklich zur "Weiterbildung". Formale Hürde könnte auch sein, dass die Schule erst eine Anerkennung nach dem AwbG beantragen müsste.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog