Neuer Beitrag
Re: BU bei Weiterbildung zum staatl. gepr. Betriebsw. (Nordrhein-Westfalen)

Name:NN

Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Innerhalb zusammenhängender Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden.
Wenn also innerhalb Ihrer Weiterbildung ein entsprechneder Block existiert und außerdem der Veranstalter nach AWBG anerkannt ist, können Sie hierfür Bildungsurlaub beantragen.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog