Der am 14.01.03 eingereichte Antrag auf Bildungsurlaub wurde abgelehnt mit der Begründung "Durch bereits beschlossene Weiterbildungsmaßnahmen ist das gesetzlich limitierte Kontingent für die Gewährung von Bildungsurlaub erfüllt".
Der Betrieb hat unter 50 Mitarbeiter, die genaue Zahl ist uns nicht bekannt. Mündlich wurde mitgeteilt, dass ein (!)Mitarbeiter in Bildungsurlaub geht.
Wir zweifeln an, dass der Bildungsurlaub des anderen Mitarbeiters vor dem 14.01.03 beantragt wurde.
Frage 1: Kann Einspruch eingelegt werden mit aufschiebender Wirkung bis geklärt ist, wieviele Mitarbeiter den 10% entsprechen, die Anspruch haben?
Frage 2: Kommt es für die Vorrangigkeit auf das Datum der Beantragung des Bildungsurlaubs an oder auf den Termin, an dem er stattfindet? Darf die Beantragung bereits im Vorjahr erfolgt sein?
Für Ihre Auskunft im Voraus vielen Dank!
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