Re: Übertagung von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Wurde der Anspruch nach $ 3 (1)für das Folgejahr zusammengefasst, müsste er auch zusammengefasst in Anspruch genommen werden, sonst verfällt er. |
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Re: Übertagung von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Wurde der Anspruch nach $ 3 (1)für das Folgejahr zusammengefasst, müsste er auch zusammengefasst in Anspruch genommen werden, sonst verfällt er. |
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