Re: Bildungsurlaub in anderem Bundesland (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Die Regeln lauten: Veranstaltungsort max. 500 km von der NRW-Landesgrenze, und: der Veranstalter muss eine Anerkennung nach dem AwbG NRW besitzen. |
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Re: Bildungsurlaub in anderem Bundesland (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Die Regeln lauten: Veranstaltungsort max. 500 km von der NRW-Landesgrenze, und: der Veranstalter muss eine Anerkennung nach dem AwbG NRW besitzen. |
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