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Re: Bildungsurlaub für Kirchentag?

Name:Olaf

Ich habe beim Arbeitsministerium NRW angefragt. Anbei die Antwort, die ich heute erhalten habe :-(

Seit der Novellierung des AWbG können in NRW keine Einzelveranstaltungen für
einen Anspruch auf Freistellung (sog. "Bildungsurlaub") mehr anerkannt
werden.

Somit ist auch der ökomenische Kirchentag in Berin 2003 nicht als
Veranstaltung im Sinne des AWbG in NRW anerkannt.

Mit freundlichem Gruß
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
des Landes Nordrhein-Westfalen
-Referat Weiterbildung-
Heinz Rösgen
40190 Düsseldorf
Tel.: 0211/8618-4602
Fax: 0211/8618-54602
Mail: [email protected]
Internet: www.mwa.nrw.de


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