Re: BU zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Das AWBG erlaubt dem Arbeitgeber tatsächlich, unter den im § 4 (1) genannten Bedingungen, Weiterbildungen auf den Bildungsurlaubsanspruch anrechnen zu lassen. Trotzdem können Sie natürlich zunächst Ihren Anspruch geltend machen - ob Ihr Arbeitgeber diese Anrechnung vornimmt oder Ihrem Wunsch stattgibt, zeigt sich ja dann. |
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