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Re: BU zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

In den vergangenen jahren hat sich der Umgang mit dem Bildungsurlaubsanspruch versachlicht - insbsondere natürlich, wenn aufgrund des Themas der Arbeitgeber selbst den Nutzen (für sich) erkennt.
Grundsätzlich handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch ...


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