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Re: Abitur über die Abendschule (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub.
Bildungsurlaub gibt es aber nur für Seminare (!), die die formalen Ansprüche des Gesetzes erfüllen. Wenn Sie an eine Freistellung für individuelle Prüfungsvorbereitung oder die Prüfung selbst gedacht haben, muss ich Sie enttäuschen - das Gesetz sieht das nicht vor.


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