Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen)
Name:
Lisa Schmidt
Hallo,
ich möchte in diesem Jahr den Ausbildereignungsschein machen. Dieser geht über 10 Tage.
Im letzten Jahr habe ich einen Excel-Kurs an zwei Wochenenden gemacht. Dieser wurde auch von meiner Firma übernommen.
Habe ich nun noch 5 Tage vom Vorjahr übrig oder nicht mehr? Da wir am Wochenende nicht arbeiten, habe ich ja keinen Urlaub benötigt und den Kurs in meiner Freizeit absolviert.