Re: Vorgriffzusammenfassung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Begriff der Vorgriffszusammenfassung stand glaube ich im alten Gesetz - im aktuellen ist nur von Zusammenfassung die Rede. Weiteres ist nicht ausgeführt. In der Handreichung des DGB-Bildungswerks zum Bildungsurlaub steht etwas mehr - sie zitiert Urteile des BAG. Es klingt wie ein langer Weg, diesen Vorgriff überhaupt hinzubekommen. Die Frage nach dem Erstattungsanspruch klingt schon fast wie eine Prüfungsaufgabe im juristischen Staatsexamen ... |
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