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Re: Bildungsurlaub bei Prüfungsvorbereitunglehrgang (Nordrhein-Westfalen)

Name:felix

Egal, was Sie machen möchten: es muss eine Anerkennung des Trägers nach dem AwbG vorliegen. Da das beantragt werden muss, können Sie den Veranstalter fragen - er muss es wissen. Außerdem muss die Veranstaltung den formalen Ansprüchen des AWBG genügen, auch das weiß ein anerkannter Träger und wird Ihnen eine verbindliche Auskunft im Hinblick auf das von Ihnen gewünschte Seminar geben.


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