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Re: Bildungsurlaub in Kündigungsfrist

Name:Bernhard Eul-Gombert

Mir wird aus Ihrer Beschreibung nicht ganz klar, ob Sie den BU noch in Ihrem alten Arbeitsverhältnis, oder schon in Ihrem neuen Job antreten wollen.
Falls Beim neuen Arbeitgeber:
Das Gesetz sagt klar, dass der Anspruch erst nach sechsmonatigem Bestehen des
Arbeitsverhältnisses besteht. Auf dem Kulanzwege geht es natürlich auch vorher.
Ob man damit einen guten Eindruck in der Probezeit macht, kommt auf den
Einzelfall an.


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