Re: BU für Schreiben einer obligatorischen Hausarbeit (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaub kann nur für organisiertes Lernen gewährt werden - also in Seminarform. Das trifft bei Ihnen leider nicht zu. Einen Anspruch haben Sie also gegenüber Ihrem Arbeitgeber nciht - Sie können ihn nur um ein freiwilliges Engegenkommen bitten. |
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