Re: Anerkennund der Bildungsstätte (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Sie können den Veranstalter fragen, ob er eine Anerkennung nach dem NRW-Bildungsurlaubsgesetz bei der Bezirksregierung Detmold beantragt hat. |
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Re: Anerkennund der Bildungsstätte (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Sie können den Veranstalter fragen, ob er eine Anerkennung nach dem NRW-Bildungsurlaubsgesetz bei der Bezirksregierung Detmold beantragt hat. |
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