Re: Bildungsurlaub für eine Tagung in Hannover (Niedersachsen) | ||
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Grundsätzlich gilt: Veranstaltungen müssen nach dem Bildungsurlaubsgesetz des betreffenden Bundeslandes anerkannt sein. Auskunft dazu kann der Veranstalter selbst erteilen - er wird wissen, ob er eine Anerkennung beantragt hat. Bei Anmeldung zur veranstaltung muss der Veranstalter diese Anereknnung auch bestätigen - zur Vorlage beim Arbeitgeber des oder der Teilnehmenden. |
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