Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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ihre vermutung ist ganz richtig: allein entscheidend ist die anerkennung durch das land NRW, vertreten durch die jeweils zuständige bezirksregierung, die eine liste der nach dem AWbG anerkannten einrichtungen veröffentlicht (im netz). außerdem hilft wie immer der blick ins gesetzbuch: der klarste beleg ist der gesetzeswortlaut, in dem die landeszentrale mit keinem wort vorkommt. (diese selbst würde vermutlich auch gern bestätigen, dass sie damit nichts zu tun hat.) |
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