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Re: Bildungsurlaub zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, zusätzlich zugesagte Fortbildungstage können damit nicht "verrechnet" werden.
Für kleinere Betriebe gelten allerdings Beschränkungen des Bildungsurlaubsanspruchs. Das können sie aber selbst mit einem Blick ins Gesetz prüfen. Trotzdem bleibt natürlich ein Rest an Tagen, den müssen Sie in Ihrer Freizeit nehmen.


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