Re: Bildungsurlaub zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, zusätzlich zugesagte Fortbildungstage können damit nicht "verrechnet" werden. |
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Re: Bildungsurlaub zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, zusätzlich zugesagte Fortbildungstage können damit nicht "verrechnet" werden. |
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