Neuer Beitrag
Re: Fortbildung in Niedersachsen (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Nach dem NRW-Gesetz haben Sie leider keine Chance. Die Anerkennung des Veranstalters ist verbindliche Voraussetzung für Bildungsurlaub und außerdem unterschreiten 2 X 2 Tage die jeweilige Mindestdauer von 3 Tage. Sie können Ihren Arbeitgeber nur um Kulanz bitten. Ein Anspruch existiert nicht.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog