Re: Bildungsurlaub trotz Krankheitsphase (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Im Gesetz steht dazu jedenfalls nichts. Bildungsurlaub ist eine Beurlaubung analog zum (Erholungs-) urlaub. Und da gibt es m.W. Gerichtsverfahren bis hin in die EU-Ebene, ob und wieviel Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit entstehen. Ihre Frage ist also eher etwas für einen Arbeitsrecht spezialisierten Juristen. - oder Sie versuchen es doch eher mit einem konsensorientierten Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. |
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