Re: Anspruch als Zeitvertragsangestelle | ||
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Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW nimmt keinen Bezug auf befristete Beschäftigungsverhältnisse. Also haben auch Sie Anspruch darauf, falls die anderen Voraussetungen (Kleinbetriebsklausel, §3, Abs 7 gegeben sind). JETZT müssen Sie sich allerdings sehr beeilen, denn spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn muß der Antrag beim Arbeitgeber vorliegen, also kämen als Seminarwochen eigentlich nur noch die letzte oder vorletzte Woche Ihres Arbeitsverhältnisses in Frage. |
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