Re: Bildungsurlaub abgelehnt wegen GmbH (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Ihre abschließende Frage trifft den Kern: nirgendwo steht im NRW-AwbG etwas über Einschränkungen für bestimmte Rechtsformen der Veranstalter. Ihr Arbeitgeber hat vielleicht noch das alte Gesetz von vor 2010 im Hinterkopf (da war das so). In NRW gilt heute: die zuständige Bezirksregierung erkennt Veranstalter an, wenn sie seit mind. 2 Jahren bestehen und über ein anerkanntes Qualitätsmanagementverfahren verfügen. Unter den anerkannten Veranstaltern finden sich viele GbRs, GmbHs und auch AGs. Fordern Sie von Ihrem Veranstalter diese Anerkennung nach dem AwbG an und legen Sie sie Ihrem Arbeitgeber vor. |
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