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Re: bildungsurlaub im fernstudium (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Der Veranstalter müsste sich um eine Anerkennung nach dem AWNG (Bildungsurlaubsgesetz von NRW) bemühen. Die spricht die zuständige Bezirksregierung aus. Dann könnte es klappen.


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