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Re: Studienvorbereitendes Praktikum (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Ja, es gibt in NRW die Möglichkeit, den Anspruch von 2 Jahren zusammenzufassen. Auf dieser Webseite unter Infothek - Infos nach Bundesländern - NRW - Leitfaden "Der Weg zum Bildungsurlaub" finden Sie ausführliche Informationen dazu. Wichtige Voraussetzung: Sie können den Anspruch nicht rückwirkend geltend machen.


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