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Re: Beliebiges Seminar als Bildungsurlaub gültig(NRW)? (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Zunächst: der Anbieter Ihres Kurses muss nach dem AwbG (Bildungsurlaubsgesetz) von NRW anerkannt sein. Außerdem muss das Seminar die gesetzlichen formalen Vorgaben erfüllen.
Sie erhalten vom Anbieter die Bestätigung für Ihren Arbeitgeber.
Da Sie den Preis ansprechen: die Seminarkosten eines Bildungsurlaubs muss der Arbeitgeber nicht übernehmen.


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