Neuer Beitrag
Ausbildung = Beschäftigungverhältnis (Nordrhein-Westfalen)

Name:Schmicker

Hallo,

habe meine Ausbildung Mitte Juli abgeschlossen und möchte Gebrauch von der Übernahmemöglichkeit des Bildungsurlaubes machen.
Nun stellt sich die Frage, ob die Ausbildungszeit auch als Beschäftigungszeit angesehen werden kann? ; Ansonsten hätte ich keinen Anspruch auf Bildungsurlaub in diesem Jahr oder?

Danke für Antworten.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog