Neuer Beitrag
Re: bildungsurlaub im fernstudium (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

In NRW werden nur Veranstalter anerkannt, nicht deren Veranstaltungen. Das NRW-Gesetz erlaubt nur Präsenz-Veranstaltungen als Bildungsurlaub. Wenn in Fernstudiengängen solche Seminare integriert sind, würden diese theoretisch als BU möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter die Anerkennung nach dem AwbG besitzt. Einen Link auf die Liste der anerkannten Veranstalter finden Sie auf dieser Webseite unter Infothek // NRW //


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog