Re: Berufsbegleitendes Studium in London (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Wenn Sie Beamter sind, bekommen Sie keinen Bildungsurlaub. Sonst haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf. Aber: nur für Präsenzseminre, ganztags, Mindestdauer 3 Tage. Und der Veranstalter muss eine Anerkennung nach dem AwBG besietzen - fragen Sie ihn. |
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