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Re: Bildungsurlaub Dauer

Name:Hubie

Falls Sie in NRW arbeiten (leider nicht angegeben) dann gilt allerdings eine Reaktionsfrist des Arbeitgebers.
8 (bzw. 10 Tage) Bildungsurlaub haben Sie nur, wenn Sie im Jahr davor eine Übertragung beantragt haben. Das NRW-Gesetz unterscheidet beim Antrag nicht zwischen 5 und 10 Tagen Dauer - wenn Sie einen berchtigten Anspruch auf 10 Tage haben, und den beim Arbeitgeber beantragen, dann gilt für den die gesetzliche Frist, innerhalb der er reagieren muss. Reagiert er nicht, ist der Antrag stillschweigend genehmigt.


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