Re: Bildungsurlaub Dauer | ||
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Das Gesetz unterscheidet bei der stillschweigenden Anerkennung Ihres Antrags nicht nach Seminar-Länge - also gilt es für alle Fälle. Aber natürlich nur, wenn Sie auch einen Anspruch haben - d.h. Antrag auf Übewrtragung im Vorjahr schon gestellt. |
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