Re: Berlin - Bundestag (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Knackpunkt ist die Anerkennung des Veranstalters. Das Bundespresseamt müsste sich als Veranstalter nach dem AwBG (NRW-Bildungsurlaubsgesetz) anerkennen lassen. Wenn dann die formalen Bedingungen der Veranstaltung (Länge und Inhalte) stimmen, sind alle Bedingungen erfüllt. |
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