Re: Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (Niedersachsen) | ||
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Grundsätzlich müssen Veranstalter selbst einen Antrag auf Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaub (in NDS bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung) stellen. Fragen Sie also den Veranstalter, ob die Schulung anerkannt ist. In Niedersachsen wird allerdings der Erwerb von Fahrerlaubnissen nicht anerkannt. Ob Ihre Veranstaltung dazu gehört, weiß am ehesten auch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, Adresse hier in der Infothek unter "Niedersachsen". |
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