Re: Bildungsurlaub staatl. geprüfter Techniker (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Entscheidend ist, ob der Veranstalter nach dem NRW-Bildungsurlaubsgesetz (AWbG)anerkannt ist und die Veranstaltung den formalen Bedingungen für Bildungsurlaub in NRW entspricht. 5 Stunden täglich reichen dafür nicht aus. Fragen Sie am besten den Veranstalter nach seiner Anerkennung. |
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