Hallo liebe Leute,
wir vom BR wollen einige Kollegen ermutigen Bildungsurlaub zu beantragen. Wir haben aber ja in Bayern keinen gesetzlichen Anspruch. Allerdings arbeiten wir NICHT nach de bayrischen Tarifvertrag im Einzelhandel, sondern nach dem Hamburger Manteltarifvertrag. Unser Arbeitgeber hat einen Annerkennungstarifvertrag für alle seine Filialen in Deutschland diesbzgl. mit ver.di abgeschlossen.
Frage: Meint ihr man kann damit den Anspruch geltend machen und quasi sagen, dass es entscheidend ist, dass der Hamburger TV gilt also auch der Anspruch auf Bildungsurlaub damit gerechtfertigt wird?
Würd mich über schnelle Antworten freuen :)
MFG - Ali
|