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Re: Seminarsuche (Nordrhein-Westfalen)

Name:Hubie

Das Bildungsurlaubsgesetz regelt solche Details nicht - Sie können einen solchen Anspruch also nicht aus dem Gesetz ableiten. D.h. es gilt wohl Ihr Arbeitsvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung des PCs.


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