Re: Seminarsuche (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Das Bildungsurlaubsgesetz regelt solche Details nicht - Sie können einen solchen Anspruch also nicht aus dem Gesetz ableiten. D.h. es gilt wohl Ihr Arbeitsvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung des PCs. |
||
Zurück |