Re: Bildungsurlaub durch Tarifvertrag (Bayern) | ||
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Erstmal gilt in den Bildungsurlaubsgesetzen immer das Arbeitsplatzprinzip. In Ihrem Fall Bayern - schlecht. Wenn es eine Sonderverinbarung gibt, wäre der perfekte Ansprechpartner für Ihre Frage Ver.di selbst- wenn Ver.di ihn abgeschlossen hat, werden sie sicher wissen, was drin steht. |
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