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Re: Bildungsurlaub durch Tarifvertrag (Bayern)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Erstmal gilt in den Bildungsurlaubsgesetzen immer das Arbeitsplatzprinzip. In Ihrem Fall Bayern - schlecht. Wenn es eine Sonderverinbarung gibt, wäre der perfekte Ansprechpartner für Ihre Frage Ver.di selbst- wenn Ver.di ihn abgeschlossen hat, werden sie sicher wissen, was drin steht.


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