Re: Bildungsurlaub für Fernstudium (Präsenzseminare) (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Veranstalter muss sich zunächst nach dem NRW-Bildungsurlaubsgesetz anerkennen lassen. Mehr Infos dazu auf dieser Wesbeite unter "Für Anbieter". Dann können Sie - wenn die formalen Voraussetzungen bei den Präsenztagen erfüllt sind - diese als Bildungsurlaub nehmen. |
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