Neuer Beitrag
Re: Ablehnung Bildungsurlaub Psychologie (Nordrhein-Westfalen)

Name:norbert reichling

puh, eine etwas komplizierte frage, da kommt es auf jedes detail und jedes wort an: das gesetz schließt ja nicht "psychologie" aus, sondern das"Einüben psychologischer und ähnlicher fertigkeiten".
es gibt also neben der grundsätzlichen anerkennung des veranstalters die beziehung zwischen thema und freizustellendem arbeitnehmer zu beachten: ist das eine berufliche/berufsnahe fortbildung oder zusatzausbildung für den jetzigen arbeitsbereich? oder für ein zukünftiges arbeitsfeld? beides müsste genehmigt werden. wenn es zu sehr nach hobby aussieht, eben nicht.
(und dann müssen natürlich auch noch alle anderen kriterien des gesetzes, was die form angeht, erfüllt sein!)


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog