Re: Examen. Krankenpfleger und Humanmedizinstudent (Berlin) | ||
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Klären Sie zunächst mit dem Veranstalter, ob er für diese Veranstaltung eine Bildungsurlaubs-Anerkennung beantragt hat. Denn grundsätzlich muss für jede Veranstaltung eine Anerkennung von der zuständigen Senatsbehörde vorliegen. Ersatzweise gilt auch eine Anerkennung aus Brandenburg. |
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