Re: Anrechnung von Weiterbildung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Das AwbG erlaubt im § (2) dem Arbeitgeber, 2 Tage des Bildungsurlaubsanspruch auf eine von ihm veranlasste Bildungsmaßnahme anzurechnen. Das muss dem Arbeitnehmer 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme mitgeteilt werden. |
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