Re: Bildungsurlaub | ||
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Nicht der Veranstaltungsort ist für Ihren Anspruch maßgeblich, sondern Ihr Arbeitsplatz. Wenn Sie in MVP arbeiten, muss das Seminar nach dessen Gesetz anerkannt sein. Das Seminar kann dann in Schleswig-Holsetin, oder auch im Ausland stattfinden. |
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