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Re: Bildungsurlaub

Name:Bernhard Eul-Gombert

Nicht der Veranstaltungsort ist für Ihren Anspruch maßgeblich, sondern Ihr Arbeitsplatz. Wenn Sie in MVP arbeiten, muss das Seminar nach dessen Gesetz anerkannt sein. Das Seminar kann dann in Schleswig-Holsetin, oder auch im Ausland stattfinden.


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