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Re: Gleichwohl-Erklärung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Bei Gleichwohl-Anträgen liegt es nahe, dass es zu einer gerichtlichen Klärung kommen kann. Darum empfehle ich Ihnen, sich vorab Rat beim Betriebsrat oder noch besser bei einem Fachanwalt zu holen. Je nach Ablehnunggrund kann es auch sinnvoll sein, einen Antrag für einen später liegenden Bildungsurlaub zu stellen. Die mesiten Seminar werden ja mehr als einmal im Jahr angeboten.


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