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Re: Anerkennung von einzelnen Bildungsveranstaltungen (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Der § 11 des AwbG beschreibt das Anerkennungsverfahren: es nimmt nur Bezug auf den Veranstalter - eine Anerkennung einzelner Veranstaltungen kommt nicht vor - denn es gibt sie nicht.
Möglicherweise liegt das Problem aber auch darin, dass der Seminarveranstalter Ihnen keine eindeutige Bescheinigung erstellt hat, dass das Saminar den Bestimmungen des AwbG entspricht. Darauf hat Ihr Arbeitgeber sehr wohl Anspruch.


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