Neuer Beitrag
Re: Bildungsurlaub im Mai (Baden-Württemberg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Das Gesetz wir im Mai noch nicht gelten. Grundsätzlich ist es so, dass Bildungsurlaub eben nicht vom Erholungsurlaub abgeogen werden kann, sondern ein zusätzlicher Beurlaubungsanspruch ist.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog