BU und ATZ steuerliche Anerkennung (Niedersachsen) | ||
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Vor Antritt meiner ATZ habe ich einen anerkannten Bildungsurlaub in Anspruch genommen. Für meine Tätigkeit ist dieser BU wünschenswert und hilfreich gewesen. Das Finanzamt lehnt eine Anerkennung ab, da meine ATZ eine Woche später begann. Schon während meiner Berufstätigkeit habe ich Kurzgeschichten verfasst und auch veröffentlicht. Jetzt auch aber das steuerpflichtige Einkommen daraus ist nicht oder noch nicht da. Was tun? |
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