Neuer Beitrag
Übernahme Weiterbildungsurlaub bei Arbeitgeberwech

Name:kleiner Strolch

Im Februar diesen Jahres habe ich den Arbeitgeber gewechselt und möchte nun im Rahmen des Bildungsurlaubs eine Weiterbildung im QM Bereich bei der IHK machen.

Bei meinem vorherigen Arbeitgeber habe ich nie Weiterbildungsurlaub beantragt. Inwieweit kann ich die nicht genommenen Tage bei meinem neuen Arbeitgeber geltend machen?

Ist es möglich, fünf Tage des vorherigen Jahres, fünf Tage des aktuellen Jahres und die nächsten fünf des darauffolgenden anzusetzen? Oder gar noch von dem vohergehenden (2001).

Danke für Feedback.

Der kleine Strolch


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog