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Re: Online Phasen und Präsenztage (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Antwort bleibt die gleiche: nur Präsenzzeiten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Der Veranstalter wird Ihnen die Online-Phase nicht als Bildungsurlaub bestätigen können.


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