Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Zu meiner Situation, ich mache gerade den Industriemeister Metall IHK bei der SGD in Pfungstadt, lebe und arbeite in Baden-Württemberg. Ich hatte dieses Jahr schon ein Seminar im März mit einer Dauer von 4 Tagen und ich habe ende April Prüfungen mit einer Dauer von 2 Tagen. In Baden-Württemberg wird es Bildungsurlaub erst ab Juli 2015 geben, kann ich rückwirkend einen Anspruch geltend machen? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
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