Re: Arbeitgeber in NRW (Bayern) | ||
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Für Außendienstmitabeiter gibt es keine gesonderte Regelung - versuchen Sie es doch einfach mal in NRW. Das Seminar muss nicht in NRW stattfinden, sondern nur nach dem dortigen Gesetz anerkannt sein. Es kann auch in Bayern stattfinden ;-) |
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